Warnung vor Werbefax für Eintrag in dubioses Branchenverzeichnis

Viele österreichische Firmen sehen sich derzeit mit dubiosen Werbeversuchen per Fax konfrontiert. Das Unternehmen Open Business Directory Ltd. versucht so, angebliche Eintragungen in das vermeintliche Brachenverzeichnis „Gelbe-Seiten-Oesterreich.com“ zu verkaufen. Bei Zustimmung geht man einen mehrjährigen Vertrag mit Kosten von mindestens 2.376 Euro ein.

Achten Sie bei einem Fax der genannten Firma auf die Aufforderung im folgenden Wortlaut: „Bitte ergänzen oder korrigieren Sie bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Informationen!“. Mit der Angabe von Kontaktinformationen und zugehöriger Unterschrift tappt man in die Falle: Die Vertragskündigung ist erst nach zwei Jahren möglich und das bei Kosten von 99 Euro im Monat.

„Branchenverzeichnis“ ohne Einträge

In der Zusendung wird offenbar mit der Verwechslung mit dem Nachschlagewerk der Gelben Seiten des Unternehmens HEROLD Business Data kalkuliert. Gibt man jedoch die im Werbefax genannte Adresse www.gelbe-seiten-oesterreich.com ein, so stellt sich heraus, dass das vermeintliche Branchenverzeichnis keinen einzigen Eintrag bereit hält.

Zweifelhaftes Firmenkonstrukt

Doch die Open Business Directory Ltd. hält weitere Überraschungen bereit. So wird der Sitz des Unternehmens mit Dubai angegeben, die Postanschrift ist wiederum in Köln zu finden. In der Zusendung wird dann noch angeführt, dass die deutsche Rechtsprechung zur Anwendung kommt. Alles in allem Hinweise auf ein zweifelhaftes Firmenkonstrukt.

So können Sie sich schützen

Die HEROLD Business Data hat eine Checkliste zur Überprüfung der Seriosität von Eintragungen in Nachschlagewerken erstellt:

  • Klären Sie, ob das Verzeichnis in gedruckter und/oder elektronischer Form erscheint.
  • Erfragen Sie Reichweite, Zielgruppe und Verwendungshäufigkeit. Verlangen Sie zudem nach einer Bestätigung dieser Werte, etwa durch aktuelle Untersuchungen von Marktforschungsinstituten.
  • Bringen Sie in Erfahrung, ob die Verteilung des Nachschlagewerkes im Auflagengebiet flächendeckend erfolgt.

In die Falle getappt – was nun?

Bei irrtümlicher Unterzeichnung eines fragwürdigen Angebotes sollten Sie prüfen, ob Sie tatsächlich zu Zahlungen verpflichtet sind. Oftmals begleichen getäuschte Kunden widerrechtlich eingeforderte Beträge oder Gebühren, etwa um angedrohten gerichtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen. Ein Rechtsanwalt oder Ihre Interessenvertretung kann Ihnen bei der Klärung des Sachverhaltes helfen.