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Februar/März 2011, Ausgabe 12
Cloud Computing gilt als DER Megatrend in der IT-Branche. Dahinter steht die Nutzung von Zentralrechnern: Alle Anwendungen von Software über Speicherkapazitäten bis zur Rechenleistung finden immer weniger auf dem eigenen PC statt, sondern werden zunehmend ins Web ausgelagert. Daher auch der Begriff "IT aus der Steckdose".
Der heimische Markt für sogenannte "public clouds", die im Gegensatz zu "private clouds" allen Nutzern offenstehen, wird sich bis 2014 von derzeit rund 91 Mio. US-Dollar (67,3 Mio. Euro) auf 307,5 Mio. US-Dollar (227,3 Mio. Euro) verdreifachen, glauben IT-Experten. Das Wachstum in Westeuropa werde 2009 bis 2014 durchschnittlich 38 Prozent jährlich betragen, hieß es unlängst bei einer Podiumsdiskussion im Rahmen des APA-IT-Forums.
Bis Cloud Computing ein Massenmarkt wird, müssen allerdings noch erhebliche Sicherheitsbedenken beseitigt werden. Das zeigt eine Umfrage im Auftrag des Beratungsunternehmens PwC in Deutschland.
Video des Tages
Übersiedeln einmal anders
Erheiternd, aber garantiert nicht zum Nachahmen geeignet!

Neue Wohnung, neue Nachbarn, neue Anschrift. Umziehen bringt viele Änderungen mit sich. Was Ihr Tele2-Service betrifft, bleibt hingegen alles beim Alten. Sie nehmen Ihr Modem (Easybox) einfach mit und stecken es im neuen Heim wieder an.
Der Vorab-Check zeigt, in welchen Gebieten ein Tele2-Internet und -Telefonanschluss verfügbar ist. Wenn Sie das Onlineformular spätestens drei Wochen vor der Übersiedelung ausfüllen, gibt es keine Unterbrechung. Außerdem winken tolle Preise, wenn sie Ihren Nachmieter für einen Tele2-Anschluss begeistern können.

Über den Chef schimpfen kann den Job kosten - auch auf Facebook. Soziale Netzwerke sind kein geeigneter Ort, um sich das Herz über die Arbeit auszuschütten, warnen Experten der Arbeiterkammer (AK). Wer über Vorgesetzte oder Kollegen lästert, riskiert eine Klage wegen Ehrenverletzung und Rufschädigung samt Schadenersatzforderungen!
Offen ist noch, ob Unternehmen ihre Mitarbeiter zwingen können, mit Namen und Foto im Facebook-Firmenprofil aufzutreten. Eine Ablehnung fällt insbesondere schwer, wenn dies etwa vor Beginn des Dienstverhältnisses vereinbart wurde, oder wenn zu den Arbeitsaufgaben auch Repräsentation zählt und ein Medienauftritt dazu gehört. Gerichtsentscheidungen dazu sind laut AK noch rar.
